Reiseveranstaltungen

Für Reiseveranstaltungen von Schulen

Reiseveranstalter und Vermittler unterliegen seit Inkrafttreten des Reisevertragsgesetzes dessen Haftpflichtbestimmungen und benötigen eine spezielle Deckungsvorsorge. Dies gilt auch für Schulen, welche in Pauschalangeboten mehrere Reiseleistungen bündeln, wie z.B. Schulung, Verpflegung, Unterkunft, Transfer.

Über die SüdwestRing Schul-Haftpflicht besteht eine Personen- und Sachschaden-Deckung wenn Reisen zum Rahmen der Schule mit dem Reisebus oder für Selbstfahrer angeboten wird. Wenn darüber hinaus auch Flugreisen oder Vermögensschäden abgesichert sein sollen sind weitere Deckungen notwendig.

Gerne beraten wir Sie, welche Absicherung Sie benötigen:

  • Sicherungsscheine für Pauschalreisen gem. § 651r / § 651w, BGB Download–>
  • Spezialhaftpflicht für Personen- und Sachschäden inkl. Luftbeförderungsrisiko
  • Vermögensschaden-Haftpflicht für Reiseveranstalter

Download Info Reiseveranstalter Haftpflicht–>

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