Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht Lehrer/Trainer

Berufs-Haftpflichtversicherung für freie/selbstständige Lehrer an privaten Sportschulen für die Tätigkeit als , Wintersport-/Wassersport-Lehrer, Outdoor-/Bike-/Fitness-Trainer sowie für die Tätigkeit in Vereinen udgl. Wir bieten auch Versicherungslösungen für Raftingboot-, verantwortlicher Canyoning- und / oder Bergführer. Kommen Sie bei Bedarf auf uns zu.

Wichtige Informationen:
Lehrer/Trainer, die in Wassersport-/Wintersport-Schulen oder Outdoor-Betrieben tätig sind, welche über SüdwestRing haftpflichtversichert sind, benötigen für Ihre Tätigkeit für diese Schule keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Die persönliche Berufshaftpflicht aller freien Mitarbeiter ist in der SüdwestRing Schulhaftpflicht immer mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schule Sie als Mitarbeiter bei SüdwestRing angemeldet hat. Sollten Sie darüber hinaus in anderen Betrieben oder Vereinen tätig sein, wo Sie nicht versichert sind, empfehlen wir unsere Berufshaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

Ein Bonus für Sie:

Wenn Sie sich für die Berufshaftpflichtversicherung von SüdwestRing entscheiden, bieten wir Ihnen die folgende Absicherung beitragsfrei an:

–> inklusive privater Familienhaftpflicht
–> inklusive private Windsurf- und Kitesurf-Haftpflicht

Konditionen:

  • Voraussetzung: deutscher Wohnsitz bzw. Adresse

Hier geht es zu den Informationen und zur Beantragung des Versicherungsschutzes:

Bitte scannen Sie mit dem Handy den folgenden QR Code:

Alternativ können Sie den folgenden Link verwenden:

https://api.flixcheck.com/api/v1/widget/gQIyhGTQuwHivAsSFEgEGsZJnxNaUJSr/transactions/redirect

 

Ab wann wird die freiberufliche Lehrertätigkeit zur Schule/Betrieb:
Kein Versicherungsschutz besteht in der oben genannten Berufshaftpflichtversicherung für eine Schule bzw. einen Betrieb. Der Versicherungsschutz gilt nur für einen freien Lehrer/Freelancer, welcher für fremde Schulen tätig ist. Sobald zum Beispiel einer der nachstehenden Merkmale/Risiken vorliegen, muss die LEHRER-Haftpflicht in eine SCHUL-Haftpflicht umgestellt werden:

  • Sie haben eigene, gemietete, gepachtete oder zum Gebrauch überlassene Grundstücke / Strandabschnitte / Gebäude. In der Berufs-Haftpflichtversicherung gilt keine Grundstückshaftpflicht mitversichert.
  • Sie schulen mit mehr als 5 eigenen Kitesurf- oder Windsurfgeräten oder Sie schulen mit eigenen Booten. Hierfür wird eine Haftpflicht für den gewerblichen Betrieb dieser Geräte/Fahrzeuge benötigt.
  • Sie haben angestellte und / oder freie Mitarbeiter.
  • Sie veranstalten Reisen und / oder Segeltörns.

–> Sofern Sie ein Angebot für eine Schulhaftpflichtversicherung benötigen, halten wir weitere Informationen und eine Checkliste für Angebotsanfragen für Sie bereit.

Interessante Links –>

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Abt-Hyller-Straße 4
88250 Weingarten
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