Generationen-Wechsel bei SüdwestRing

Cyber-Versicherung

CYBER-RISIKEN

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft im Internet geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2021 146.363 Straftaten. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr beträgt mehr als 12 %. Und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.
Die Medien berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.
SüdwestRing ist in der glücklichen Lage, seinen Klienten die am deutschen Markt derzeit wohl weitestgehenden Konditionen anzubieten, zu derzeit noch sehr günstigen Prämien.
Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Leistungen.

Diese Schäden sind versichert:
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf die Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihre Beteiligung“ Dritten zugefügt werden. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen (PCI)
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen

Welche Schäden sind oft nicht versichert?
Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:
Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
Schäden durch vorsätzliches Handeln
Auswirkungen von Krieg oder Terror
Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
Geldbußen oder Geldstrafen
Schäden im Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
Garantiezusagen
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gerne und machen Ihnen ein individuelles Angebot:
Telefon 0751 5603690,
email firmen@suedwestring.de

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