Betriebs- /Berufshaftpflicht

Warum Sie eine Betriebs- / Berufs-Haftpflicht benötigen:

Grundsätzlich bietet die Haftpflicht-Versicherung Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Dritte sind dabei nicht nur Kunden und Besucher, sondern auch z.B. Nachbarn oder Nicht-Vertragspartner. Die Haftpflicht-Versicherung reguliert dabei berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Nach dem Gesetz haften Sie unbegrenzt für durch Sie (und Ihre Mitarbeiter/Beauftragten o.ä.) verursachte Schäden. Daher ist die Haftpflicht-Versicherung unerlässlich für jeden Betrieb, jeden Selbstständigen, jeden Gewerbetreibenden. Heutzutage können Schadensersatzansprüche und die damit verbunden Nebenkosten wie z.B. für Gutachter, Anwälte, Gerichte schnell sechs- oder siebenstellige Beträge erreichen. Wichtig ist also eine ausreichende Deckungssumme, mind. 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei der Trend zu noch höheren Summen geht.

Bei den betrieblichen Haftpflicht-Versicherungen unterscheidet man zwischen Deckungen ohne und mit Produkthaftpflicht. Für beratende Berufe wird zusätzlich die Vermögensschaden-Haftpflicht angeboten. Manche Betriebe brauchen einen weitergehenden Schutz, man spricht hier von erweiterter Produktedeckung und Rückrufkosten-Versicherung. Der Versicherungsschutz sollte immer an die individuellen Risikoverhältnisse des Betriebes angepasst sein. Spezial-Klauseln sind z.B. notwendig für Kfz-Zulieferer, Zulieferer für die Luftfahrt oder für Offshore-Anlagen, aber auch für Verpackungsbetriebe oder Lebensmittelbetriebe.

Noch ein paar Worte zum Umweltrisiko, welches sich aufteilt in die Haftung gegenüber Dritten (Umwelthaftpflicht) und die Haftung „für die Natur“ nach dem Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung). Beide Teile sollten mindestens in der Basisversion in guten betrieblichen Haftpflichtverträgen enthalten sein. Darüber hinaus muss geklärt werden, welche individuellen Umweltrisiken Ihr Betrieb hat. Wie hoch kann ein übergreifender Feuerschaden werden? Betreiben Sie WHG-Anlagen oder UHG-Anlagen? Wie weit ist Ihr Betriebsgelände vom nächsten Gewässer (auch Grundwasser) entfernt? Wussten Sie, dass die Städte und Gemeinden Sanierungsmaßnahmen fordern können, gegen die Sie keinen Widerspruch erheben können? Hier würde nur eine Klage (evtl.) helfen. Die Schadenspotenziale sind hier erheblich.

Sprechen Sie uns an, wir analysieren mit Ihnen Ihre Risiken und Bedürfnisse.

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