Krankenversicherung

Warum Krankenversicherung?

Wann Sie ins Krankenhaus müssen oder Zahnersatz brauchen, weiß niemand. Operationen sind meistens teuer und überfordern den finanziellen Rahmen. Deshalb haben wir für Sie das passende Angebot bereit:

Expatriate (für Langzeit-Aufenthalte im Ausland)

Auslands-Krankenversicherung + Schutz bei vorübergehendem Heimataufenthalt

Für die Mitglieder von bestimmten Verbänden bieten wir Gruppen-Tarife an. Auf Anfrage geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen. Hier ein exemplarischer Auszug aus dem Leistungsbereich:

Leistungsbeschreibung

  • 100% ambulante Heilbehandlungen
  • 100% Arznei-, Heil– und Verbandsmittel
  • 100 % stationäre Heilbehandlung als Privatpatient mit Zweibettzimmer im Ausland (Schwangerschaft – Wartezeit 8 Monate)
  • 100% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige ambulante zahnärztliche Behandlung. Inlays und Onlays sind nicht versichert. Pro Jahr Vertragslaufzeit ist eine einmalige Vorsorgeuntersuchung und –behandlung mitversichert (auch Polieren und Zahnreinigung).80% Zahnersatz bis insgesamt 2.000 € innerhalb 2 Jahren (innerhalb 3 Jahren 3.000 €, ab dem 4. Jahr 4.000 €) – Wartezeit 8 Monate
  • Psychotherapie bei Trauma (siehe VB Teil II)
  • Transport in das nächstgelegene Krankenhaus
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport/Überführungen in das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat (innerhalb eines Kontinents 5.000 € / Kontinent übergreifend bis 10.000 €)

Allgemeine Regelungen

  • Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende abgemeldet werden
  • Versicherungsfähige Personen: Mitglieder des jeweiligen Verbandes/Gruppe
  • Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird
  • Keine Gesundheitsprüfung (jedoch Ausschluss für bei Vertragsabschluss bereits bestehende Krankheiten)
  • Für vorübergehende Aufenthalte in Deutschland besteht Versicherungsschutz für maximal 60 Tage am Stück, insgesamt für maximal 120 Tage pro Versicherungsjahr

Bei Wahl des Geltungsbereichs weltweit außer USA/Kanada/Schweiz besteht Versicherungsschutz für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte auch in USA/Kanada/Schweiz für insgesamt 42 Tage im Versicherungsjahr. Bei Tarifen weltweit außer Schweiz besteht Versicherungsschutz für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in der Schweiz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr. Gerne geben wir Ihnen hierzu auch telefonisch Auskunft.

Download Antrag VDWS-Mitglieder –>

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88250 Weingarten
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