Pflichtangaben VersVermV Auswahlkriterien Versicherer Maklervertrag/-Vollmacht

Wichtige Kundeninformation

SüdwestRing Versicherungsmakler GmbH
Abt-Hyller-Str. 4
88250 Weingarten

www.suedwestring.de
info@suedwestring.de
Telefon 0751/56036-0
Fax 0751/56036-25

Bürozeiten (Kernzeiten)
Mo-Fr 8.00 – 12.15 Uhr 13.15 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Mitglied bei:
BDVM-Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (https://bdvm.de)
VEMA-Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G. (www.vema-eg.de)

Informationen über unser Haus

Unsere Gesellschaft wurde 1962 gegründet und verfügt damit über eine langjährige Erfahrung und erstklassige Kontakte zu wichtigen Versicherern.

Als Mitgliedsfirma des Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) erfüllen wir die dort festgeschriebenen hohen Qualitätsanforderungen bei der Ausbildung unserer Mitarbeiter und Absicherung der Kundeninteressen.

Unsere Dienstleistung wird von unserer langjährigen freiberuflichen, mittelständischen, gewerblichen und privaten Kundschaft sehr geschätzt. Hohe Fachkompetenz, gegenseitiges Vertrauen, Termintreue und Verlässlichkeit sind die Eckpfeiler unserer Tätigkeit. Neue Mandanten gewinnen wir regelmäßig aus Empfehlungen unserer zufriedenen Kundschaft.

Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung

SüdwestRing Versicherungsmakler GmbH
88250 Weingarten, Abt-Hyller-Str. 4
Telefon 0751-56036-0, Email info@suedwestring.de

Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-44LH-GJCAQ-36

Zuständige Erlaubnisbehörde ist
IHK Bodensee-Oberschwaben, 88250 Weingarten, Germany

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin,Telefon (0 180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.

Unser Unternehmen/Der Versicherungsmakler hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsmaklers/ unseres Unternehmens.

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung, §§ 59-68 VVG, VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Versicherungsvermittlung

In Deutschland hat der Abschluss von Versicherungen über Versicherungsvermittler einen hohen Stellenwert. Hierbei wird zwischen Agenten, welche eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften vertreten und den Versicherungsmaklern, welche im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden und dessen Interessen vertreten, unterschieden.

Wir sind ausschließlich als Versicherungsmakler tätig. Wir halten keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften, auch sind Versicherungsgesellschaften nicht an uns beteiligt.

Auswahlkriterien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen

Über 120 Versicherungsgesellschaften alleine in Deutschland bieten zehntausende von Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung an. Betrachtet man zusätzlich den europäischen Markt, werden hieraus hunderttausende von Produkten und Tarifen. Darüber hinaus bieten Versicherer einzelnen Versicherungsvermittlern exklusive Konditionen an.

Unser Haus arbeitet – soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder mitgeteilt wurde – auf der Grundlage der nachstehenden Auswahlkriterien mit über 80 Versicherungs- unternehmen zusammen:

  • der Versicherer ist in Deutschland zugelassen und unterliegt der nationalen Finanzaufsicht durch das BaFin
  • der Versicherer stellt auf den Bedarf von Versicherungsmakler abgestimmte Informationen, Geschäftsabläufe und Ansprechpartner zur Verfügung
  • der Versicherer vergütet die übliche Courtage für die Vermittlung von Versicherungsverträgen
  • Eine Bonitätsprüfung des Versicherers erfolgt durch uns nicht.

Art der Zusammenarbeit

Die Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers ist die Vermittlung des vom Versicherungsnehmer gewünschten Versicherungsschutzes mit der damit verbundenen Beratung.
Wir berücksichtigen – soweit im Einzelfall nicht anders abgesprochen – eine hinreichende Anzahl von Versicherungsunternehmen um ein geeignetes Produkt empfehlen zu können.

Um Ihnen eine höchstmögliche Flexibilität einzuräumen, empfehlen wir Jahresverträge mit Verlängerungsklausel. Hierdurch können Sie relativ kurzfristig auf Änderungen im Markt, der Risikoabdeckung und -einschätzung reagieren.

Wir nutzen die Dienstleistung der VEMA e.G., ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von 1000 bundesweit tätigen Versicherungsmaklern. Die Mitglieder der VEMA e.G. und deren Dienstleistungsangebot zeichnen sich durch eine sehr hohe Qualität aus.

Wünschen Sie eine Beratung über sämtliche gewerblichen und privaten Risiken können Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung, insbesondere in der Schadenabwicklung verlassen. Dabei werden wir gerne auch bestehende Verträge mit berücksichtigen.

Soweit von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch nach Vertragsabschluss Ihre Interessen bei der Abwicklung von Schadensfällen und Vertragsänderungen wahr und prüfen zu bestehenden Verträgen Alternativen.

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag

Da Versicherungsmakler nicht für ein Versicherungsunternehmen tätig werden, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Maklervollmacht. Hierin wird auch geregelt, dass der Versicherungsmakler bevollmächtigt wird den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen.

Viele Versicherer unterbreiten – insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken – Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten, sowie alle risikorelevanten Informationen (insbesondere Vorschäden und Vorerkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz etc.) aufgibt. Informationen zu diesem Thema enthält unsere Datenschutzerklärung.

Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklervertrag beschrieben.

Für uns ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung einer besonderen Kündigungsfrist widerrufen werden.

Qualitätsmanagement

Wir nehmen die Qualität unserer Dienstleistung sehr ernst.

Wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, die Regelung zu Aufzeichnungen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Beratungsleistung.

Sollten Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sein oder Verbesserungsvorschläge haben, sprechen Sie uns bitte konkret an. Wir sind Ihnen für jeden Hinweis, welcher zur Verbesserung unserer Dienstleistungsqualität beiträgt dankbar.

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Leistungsfall die vertragliche Leistung erbringt sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Hierzu zählt insbesondere

  • die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und Vorerkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände)
  • die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geänderten Bedarf nach
    Vertragsabschluss, (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der
    Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechen anpassen können.
  • Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und im vertretbaren Maße zur Schadensminderung beizutragen

Es freut uns sehr, für Sie tätig werden zu dürfen.

Ihre Ansprechpartner

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