Name und Adresse des Versicherten
HINWEISE: Vermeiden Sie bitte jede Verhandlung mit dem Geschädigten über seinen Anspruch. Sie dürfen einen Anspruch weder anerkennen neinch befriedigen, bevor Sie nicht vom Versicherer dazu angewiesen sind. Eingehende Schriftstücke (insbesondere Anspruchschreiben, Schadenbelege, Klagen, Mahnbescheide, Anträge auf Prozesskostenhilfe und dgl.) sind sofort in Urschrift dem Versicherer einzureichen. Erheben Sie gegen Mahnbescheide sofort Widerspruch und legen Sie gegen Vollstreckungsmaßnahmen Einspruch ein.
Beachten Sie bitte grundsätzlich dass jeder Versicherungsfall unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen ist. Erhebt der Geschädigte Ansprüche, sind Sie verpflichtet, dies innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden.
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Erreichbarkeit:
Schilderung des Schadenereignisses
Geschädigte/r:
Schadenverursacher:
VDWS Safety Tool / Card:
wo abgeschlossen? (Name u. vollständige Adresse)
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Ihre Beurteilung:
Zeugen
Namen und Anschrift
Polizeilich aufgenommen
Sachschaden des Geschädigten:
Personenschaden des Geschädigten:
Nur auszufüllen wenn die versicherte Person betroffen ist!
Ansprüche des Geschädigten
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