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SüdwestRing News
10.02.2005KITER HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
Klarheit darüber, ob und wann Kiter über Ihre Private Haftpflicht- Versicherung geschützt sind gab es beim KITE-SEMINAR des VDWS auf der BOOT 2005 in Düsseldorf.
Jochen Brenner (Geschäftsführer der SüdwestRing Versicherungsmakler GmbH in Weingarten) sprach klare Worte:
"Bei SüdwestRing gilt das Kitesurf-Gerät (Brett + Schirm) als Wasser-Sportgerät und ist deshalb wie ein Windsurfbrett in der Privaten Haftpflichtversicherung (Single- und Familie-Deckung) mitversichert."
Er machte damit Schluss mit den wilden Gerüchten der letzten Wochen die einen Kite als Flugmodell oder Drachen bezeichneten. Auch die oft zitierte 5 kg Fluggewicht-Grenze ist demnach völlig unerheblich da sie nur für Luftfahrzeuge, Flugmodelle und Drachen gilt.
Da Versicherungsbedingungen manchmal auch Klarheit schaffen können, hier der genaue Wortlaut der schriftlichen Bestätigung, die SüdwestRing nachreichte:
Gemäß den "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Familien- und Single-Haftpflicht-Versicherung, Ziffer 3,2,e (Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge)" ist mitversichert:
"Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden die verursacht werden durch den Gebrauch von privat genutzten Wassersportfahrzeugen, ..
auch eigene und fremde Windsurfbretter.."
SüdwestRing bestätigt ausdrücklich, dass sie Kitesurf-Geräte wie Windsurfbretter behandelt werden und deshalb die vorgenannten Bedingungen auch für Kitesurfgeräte gelten.
Klargestellt wurde auch, dass kein Versicherungsschutz besteht, sofern Kitesurfschirme Verwendung finden, deren Leinenlänge und Kiteschirm zusammen 30m übersteigen (über 30 m = Luftrisiko = nicht versichert).
Die Bestätigung bezog sich jedoch nur auf Kitesurfgeräte im Sinne von Wassersportfahrzeugen. Hierunter fallen nicht sogenannte Lenk-/Kitedrachen oder Kite-Buggys/Landsailor.
Die 30 Meter über der Erde/Wasser ist eine allgemeine Grenze in der Versicherungswirtschaft. Darunter ist es ein Risiko der Erde, darüber ein sogenanntes Luft-Risiko für das eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung benötigt wird.
Klar ist dadurch auch, dass der Kiter beim Jump über 30 Meter auch noch versichert ist, da die objektiv nachmessbare Leinenlänge für die Abgrenzung zu den Luftsportgeräten gilt. SüdwestRing ist weltweit Marktführer bei Versicherungslösungen für Wassersport- und Wintersportschulen.
Ihr Ansprechpartner: Silke Müller Telefondurchwahl 0751-56036-17


