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SüdwestRing News
15.06.200313. Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung
In diesem Jahr ist die inzwischen 13. Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geplant. Die Reform wird not- wendig da sich die Kosten von 1991 mit ca. 92,1 Mrd Euro auf 143,6 Mrd Euro in 2002 erhöht haben und die Einnahmen 2002 nur 140,3 Mrd Euro betragen. Die GKV hatte Ende 2002 einen Schuldenberg von ca. 4 Mrd Euro. Dabei sollte sie immer eine gesetzliche Reserve von 3 Mrd Euro haben. Was wird gestrichen, welche Alternativen gibt es ...
Eckpunkte der noch 2003 geplanten Modernisierung des Gesundheitssystems sind:
Anhebung von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen:
- Ausgliederung Zahnersatz
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ausgegliedert. Die obligatorische neue Absicherung (= Pflichtversicherung) hierfür bietet sowohl die GKV als auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) an. - Finanzierung des Krankengeldes
Ab 2007 wird das Krankengeld allein vom Versicherten finanziert. - Wegfall diverser Leistungen
Sterbegeld, Entbindungsgeld, Leistungen bei Sterilisation und Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten bei ambulanter Versorgung werden nicht mehr erstattet. Darüber hinaus entfällt die Versorgung mit Sehhilfen (Ausnahmen: Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres und schwer sehbeeinträchtigte Menschen). - Zuzahlung
ambulante und zahnärztliche Leistungen:
Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro erhoben. Bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung beträgt die Zuzahlung jedoch 10 Euro je Quartal und Behandlungsfall. Erfolgt die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung.
stationäre Leistungen:
Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich 10 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr an (also maximal 280 Euro statt bislang 128 Euro). - Wegfall Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente zahlt der Versicherte grundsätzlich selbst. - Wahlmöglichkeit der Kostenerstattung
Alle Versicherten sollen unabhängig von ihrem Versichertenstatus (Pflichtmitglieder und freiwillige Versicherte) die Möglichkeit zur Wahl der Kostenerstattung erhalten. - Inanspruchnahme von Leistungen im EU-Ausland
Versicherte können bei einem EU-Auslandsaufenthalt künftig ohne Genehmigung ihrer Krankenkasse einen Arzt in Anspruch nehmen (Genehmigungspflicht aber weiterhin für Krankenhausbehandlung erforderlich). Erstattet wird nach den GKV-Vergütungsregeln. - Höhere Beiträge für Versorgungsbezüge und Alterseinkommen
Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von pflichtversicherten Rentnern werden künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt (bislang halber Beitragssatz). Das bedeutet eine Beitragserhöhung von 100% und der Einstieg in die stärkere Beitragsbelastung für Rentner. - Umfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
Versicherungsfremde Leistungen, wie z.B. Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe oder Krankengeld bei Erkrankung eine Kindes, werden demnächst aus Steuermitteln finanziert. Zur Gegenfinanzierung wird in den Jahren 2004 und 2005 die Tabaksteuer in drei Stufen um insgesamt 1 Euro je Packung angehoben. - Auswirkung auf die Beihilfe
Die Be- und Entlastungen, die GKV-Versicherte mit dieser Reform treffen, müssen entsprechend in die jeweiligen Beihilferegelungen eingearbeitet werden.
Arbeitsentwurf ? Stand 12.05.2003
Schon lange wird am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschraubt. Zum 13. mal sollen nun in Zukunft noch geringere Leistungen bezahlt werden. Um hier entgegenzuwirken bestehen zwei Möglichkeiten:
- Zusatzkrankenversicherung zur GKV
stationäre Leistungsaufbesserung zur GKV
1- oder 2-Bett-Zimmer inkl. Chefarzt
ambulante Leistungsaufbesserung zur GKV
Privatärztliche Abrechnung, freie Medikamentenwahl, freie Hilfsmittel, Heilpraktiker zahnärztliche Leistungsaufbesserung zur GKV Übernahme der Differenzkosten zwischen Rechnung und GKV-Leistung Ergänzungstarife zur GKV Hier werden verschiedene Leistungen zusammengefasst z.B. Heilpraktiker, Zahnleistung, Brillenerstattung, Übernahme von diversen Zuzahlungen, Tagegeld u.a. - Private Krankenversicherung
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkassen versichert ist (Selbständige, Beamte, Angestellte über einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro im Jahr 2003) kann kündigen und eine private Vollkostenversicherung abschließen. Hier sind z.B.
- die Leistungsunterschiede der einzelnen Anbieter zu beachten
- Familienverhältnisse zu berücksichtigen
- Zusatzkrankenversicherung zur GKV
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