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SüdwestRing News
21.06.2000Berufsunfähigkeitsrente
Berufsunfähigkeit - das kann jeden treffen!
Im Rahmen der Rentenreform wurden auch die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu geregelt. Seit dem 01.01.2001 gilt:
- unter 40-jährige (also nach dem 01.01.1961 geborene) haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
- über 40-jährige (also vor dem 01.01.1961 geborene) müssen Einbußen von 25% bis 33% (je nach Einkommen) hinnehmen.
Damit nicht genug: Ihre Ausbildung und Erfahrung spielen keine Rolle mehr. Jeder irgendwo in Deutschland mögliche Tätigkeit ist Ihnen nach dem neuen Gesetz zuzumuten. Fazit: Eine private Absicherung ist unumgänglich. Dies sind auch die Empfehlungen der Verbraucherschutzverbände. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.


