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Versicherungsmarkt News

Donnerstag, 22.07.2010, 09:32:49 Uhr
BaföG wird auf Hartz-IV angerechnet

Wer BaföG bekommt, muss Abstriche bei den Hartz-IV-Leistungen hinnehmen.

So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im verhandeten Fall ging es um den Besuch einer privaten Berufsfachschule mit 115 Euro Schulgeld pro Monat für den ein Schüler-BaföG gezahlt wurde. Das Jobcenter sah das BaföG als Einkommen an und kürzte das Arbeitslosengeld II. Zu Recht. Begründung der Richter: Der Staat müsse Hartz-IV-Empfängern keine teure Privatschule finanzierenund außerdem gilt Schüler-BaföG generell für alle als Einkommen und mindert so das Arbeitslosengeld.

 

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