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Versicherungsmarkt News
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Donnerstag, 22.07.2010, 09:31:49 Uhr Fotos beim Blitzen verletzen keine Persönlichkeitsrechte Das Foto eines „geblitzten“ Verkehrssünders verletzt nicht sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht hat zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bekräftigt, rechtfertigt aber einen solchen Grundrechtseingriff damit, dass die Verkehrsüberwachung der Sicherheit im Straßenverkehr und damit dem Schutz der Allgemeinheit diene.
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