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Versicherungsmarkt News
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Montag, 19.07.2010, 10:14:38 Uhr Vermieter muss Müllgebühren zahlen Zieht ein Mieter aus und hinterlässt offene Müllrechnungen, muss der Vermieter zahlen. Ein Wohnungseigentümer haftet für ausstehende Müllgebühren. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Nun muss der Vermieter in Vorkasse gehen und kann versuchen, sich dass Geld vom früheren Mieter zurück zu holen.
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