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Versicherungsmarkt News

Montag, 19.07.2010, 10:13:37 Uhr
Keine Allgemeine Halter-Haftung auf privatem Parkplatz

Wer sein Fahrzeug auf einem privaten Grundstück ordnungsgemäß abstellt, muss bei einem Schaden nicht haften.

Im verhandelten Fall war an einem Gefälle ein ordnungsgemäß parkendes Auto in der Nacht bei Blitzeis seitlich gegen ein anderes Auto gerutscht. Nach Angaben der Deutschen Anwaltshotline sprach das Gericht den Besitzer und seine Kfz-Haftpflichtversicherung von jeglicher Pflicht zum Schadensersatz frei. Nach Auffassung der Richter konnte kein Fahrzeughalter mit einem solchen Ereignis rechnen. Außerdem war die allgemeine Verkehrsgefahr mit dem ordnungsgemäßen Abstellen in der vom öffentlichen Verkehrsraum durch eine lange Zufahrt getrennten Parkbox beendet.

 

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