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Versicherungsmarkt News
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Donnerstag, 15.07.2010, 08:53:15 Uhr Doch keine Nachzahlung bei Rückkaufswerten Wer vor 2005 seine Lebensversicherung kündigte, kann nicht auf eine Nachzahlung hoffen. So hat der Bundesgerichthof entschieden. Nach Ansicht der Bundesrichter verjähren die Ansprüche grundsätzlich fünf Jahre nach Abrechnung durch die Versicherung. Damit sind zumindest bis 2005 keine Nachzahlungen möglich. Nach Angaben der Verbraucherschützer sparen die Versicherungsunternehmen Kosten in Milliardenhöhe.
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