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Versicherungsmarkt News
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Donnerstag, 15.07.2010, 08:52:38 Uhr Arbeitsagentur zahlt private Krankenversicherung Wird ein Hartz-IV-Bezieher nicht in die gesetzliche Versicherung aufgenommen, muss sie für die private Versicherung zahlen. So hat das Landessozialgericht Saarland entschieden. Das Urteil betrifft jedoch nur Leistungsempfänger, direkt vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht versicherungspflichtig waren. Bereits seit Januar 2009 müssen entsprechende Bezieher nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.
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