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Versicherungsmarkt News
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Mittwoch, 30.06.2010, 22:41:17 Uhr Ratgeber zum Versicherungsschutz für private Bauherren Wer baut, haftet während des Bauprozesses für mögliche Personen- oder Sachschäden, die anderen unbeabsichtigt zugefügt werden. Wie sich Bauherren gegen spezielle Risiken des Hausbaus versichern können, erläutert der neue BSB-Ratgeber des Bauherren-Schutzbund e.V.. Denn nur bei klassischen Bauträgerverträgen liegt die Versicherungspflicht beim Unternehmen. Gegen Pfusch am Bau schützt keine Versicherung. Gegen unvorhersehbare Schäden am Bauwerk während der Bauzeit kann man sich aber schützen. Dazu zählen Unwetterschäden, Diebstahl bereits eingebauter Gebäudeteile oder mutwillige Beschädigungen durch Unbekannte. Dafür tritt eine Bauleistungsversicherung - auch Bauwesenversicherung genannt - ein, die auch für komplexe Modernisierungsarbeiten empfohlen wird. Versichert ist der Wert der Bauleistungen. Zu achten ist darauf, dass der gewünschte Schutz auch tatsächlich vereinbart ist, denn "Bausteine" wie die Gebäudeverglasung können ab- oder zugewählt werden. Der zweite wichtige Schritt ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht, deren Beitrag sich wie bei der Bauleistungsversicherung nach den Baukosten richtet, wobei Eigenleistungen mitgerechnet werden und gesondert anzugeben sind. Wer eine private Haftpflichtversicherung mit einem sehr guten Tarif hat, kann damit sein Bauherrenrisiko bereits versichert haben. Individuell ist also zu prüfen, ob der rechtzeitige Wechsel des Privathaftpflichttarifs günstiger ist als die spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung. Der Ratgeber weist auf moderne Privathaftpflichttarife hin, die auch Risiken aus dem unbebauten Grundstück oder aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigen. Wer sich auf dem Bau helfen lässt, darf die Bauhelferunfallversicherung nicht vergessen. Der Ratgeber verweist hier auf Meldepflichten für private Bauherren, die gegenüber der Bauberufsgenossenschaft bestehen. Wichtig ist zu wissen, dass die Bauherren selbst dort keinen Unfallversicherungsschutz erlangen können. Sie sollten ihren privaten Unfallversicherungsschutz prüfen.
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