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Versicherungsmarkt News

Mittwoch, 30.06.2010, 22:40:10 Uhr
Neue Gesetzeslage bei Verkehrsverstößen im Urlaub

Ab dem 1. Oktober 2010 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das die Ahndung von Verkehrsverstößen über die Grenzen des Urlaubslandes hinaus ermöglicht.

Dann werden auch im Ausland verhängte Geldbußen von deutschen Behörden verfolgt. Vorsicht ist jetzt schon geboten: Fahrverstöße zwischen Juni und September können schon jetzt geahndet werden, wenn der Bußgeldbescheid erst nach dem 30. September bei den zuständigen Behörden eingeht. Eine Vollstreckung ist dann aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten möglich, wenn ein Verstoß mehr als 70 Euro beträgt.

 

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