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Versicherungsmarkt News
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Montag, 28.06.2010, 08:33:43 Uhr Ausbildungssuche zählt für die Rente Wer sich nach der Schule auf die Ausbildungssuche begibt, der sollte sich auch bei der Arbeitsagentur melden. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland erklärt, dass auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermieden werden kann. Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen. Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente zählt, obwohl die Arbeitsagentur keine finanzielle Unterstützung und keinen Rentenbeitrag zahlt. Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, ihren Versichertenältesten, am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 100048 013 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.
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