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Versicherungsmarkt News
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Mittwoch, 23.06.2010, 22:58:44 Uhr Kein Steuerabzug bei gemeinsamem Heimumzug Wenn der gesunde Ehepartner mit seinem kranken Partner in ein Heim zieht, sind die Kosten nicht voll steuerlich absetzbar. Entsprechend hat der Bundesfinanzhof geurteilt. Im verhandelten Fall zog die gesunde Frau eines pflegebedürftigen Mannes mit ihm in einWohnstift. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung sind aber nur für den pflegebedürftigen Partner bei steuerlich absetzbar. Begründung: Es handele sich nicht um eine unausweichliche Zwangslage.
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