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Versicherungsmarkt News

Sonntag, 20.06.2010, 23:13:31 Uhr
Auch bei Mängeln ist sind die Leasing-Raten zu zahlen

Auch bei Mängeln am geleasten Fahrzeug sind die Leasing-Raten weiter zu zahlen.

Erst wenn gegen den Händler eine Klage eingereicht wird kann man die Zahlungen einstellen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ursache ist die Vertragsgestaltung beim Autoleasing, wonach Mängel am Fahrzeug vom Kunden direkt beim Lieferanten geltend gemacht werden müssen. Demnach kann die Leasingfirma erst nach einer Klage vom Händler eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.

 

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