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Versicherungsmarkt News

Sonntag, 20.06.2010, 23:12:24 Uhr
Dienstwagenbesteuerung optimieren

Wer den Dienstwagen für viele Dienstfahrten nutzt, fährt auch steuerlich mit der Fahrtenbuch-Methode besser.

Bei der Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer wird sowohl für Privat- als auch Arbeitswegfahrten der so genannte geldwerte Vorteil als Lohnbestandteil ermittelt. Dieser ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Wer dafür die Regeln kennt, kann bei geschicktem Ausnutzen der Wahlrechte dazu Steuern sparen. Darüber informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Hierbei hat der betroffene Arbeitnehmer für seine Einkommensteuererklärung dahingehend ein Wahlrecht, ob er für seine Privatfahrten die pauschale 1%-Methode - hier wird pauschal ein Wert von 1 % des Listenpreises im Monat angesetzt - oder die Fahrtenbuchmethode wählt.

Als Faustregel gilt hierbei: Wer den Dienstwagen für viele Dienstfahrten nutzt, fährt auch steuerlich mit der Fahrtenbuch-Methode besser. Auch, wenn der Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen für diese "Vielfahrer" die 1%-Methode wählt, kann der Arbeitnehmer in seiner privaten Einkommensteuererklärung die Fahrtenbuchmethode wählen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Fahrer das Fahrtenbuch möglichst sorgfältig führt, d.h. Dienst- und Privatfahrten lückenlos, getrennt und vollständig durch Angabe von Datum, Fahrtziel, Zweck, Kilometerstand sowie Namen der Gesprächspartner bei Dienstreisen aufzeichnet.

Allerdings wendet die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung nicht an und hat gegen entsprechende Urteile Revision eingelegt. Betroffene sollten jedoch in ihrer Einkommensteuererklärung die günstigere Berechnung ansetzen und gegen einen ablehnenden Bescheid Einspruch einlegen und unter Berufung auf die anhängigen BFH-Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragen.

 

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