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Versicherungsmarkt News
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Mittwoch, 16.06.2010, 22:39:15 Uhr Werkstatt haftet für Folgeschäden bei Gas-Umbau Die Werkstatt muss bei einer Umrüstung auf Autogas bei Schäden an der Zylinderkopfdichtung aufkommen. So hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Im verhandelten Fall war nach dem Umbau ein erheblicher Kompressionsverlust aufgetreten. Der Autohalter forderte von der Umbau-Werkstatt den kostenlosen Ausbau der installierten Gasanlage. Dem stimmten die Richter zu.
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