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Versicherungsmarkt News

Mittwoch, 16.06.2010, 22:38:52 Uhr
Mieterhöhungen leichter durchsetzbar

Eine Mieterhöhung kann nun einfacher begründet werden.

Entsprechend hat der Bundesgerichtshof (VIII ZR 99/09) entschieden. Demnach reicht als Begründung der so genannte einfachen Mietspiegel – auch eines vergleichbaren Nachbarortes. Wenn in einem Ort kein "qualifizierter" Mietspiegel existiere und Städte im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar seien, kann der Vermieter diesen als Begründung heranziehen.

 

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