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Wichtige Kundeninformation

Versicherungsmakler GmbH

Unsere Dienstleistung wird von unserer langjährigen freiberuflichen, mittel-
ständischen, gewerblichen und privaten Kundschaft sehr geschätzt. Hohe
Fachkompetenz, gegenseitiges Vertrauen, Termintreue und Verlässlichkeit
sind die Eckpfeiler unserer Tätigkeit. Neue Mandanten gewinnen wir regel-
mäßig aus Empfehlungen unserer zufriedenen Kundschaft.

Pflichtangaben nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Auswahlkriterien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen

Über 100 Versicherungsgesellschaften alleine in Deutschland bieten zehn-
tausende von Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung an. Betrachtet
man zusätzlich den europäischen Markt, werden hieraus hunderttausende
von Produkten und Tarifen. Darüber hinaus bieten Versicherer einzelnen
Versicherungsvermittlern exklusive Konditionen an.

Unser Haus arbeitet – soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder
mitgeteilt wurde – auf der Grundlage der nachstehenden Auswahlkriterien
mit über 80 Versicherungsunternehmen zusammen:

  • der Versicherer ist in Deutschland zugelassen und unterliegt der
    nationalen Finanzaufsicht durch das BaFin
  • der Versicherer stellt auf den Bedarf von Versicherungsmakler abge-
    stimmte Informationen, Arbeitsmittel, Geschäftsabläufe und Ansprech-
    partner zur Verfügung
  • der Versicherer vergütet die übliche Courtage für die Vermittlung von Versicherungsverträgen

Unabhängige Versicherungsvermittlung

In Deutschland hat der Abschluss von Versicherungen über Versicherungs-
vermittler einen hohen Stellenwert. Hierbei wird zwischen Agenten, welche
eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften vertreten und den Versich-
erungsmaklern, welche im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
und dessen Interessen vertreten, unterschieden.

Wir sind ausschließlich als Versicherungsmakler tätig. Wir halten keine Be-
teiligungen an Versicherungsgesellschaften, auch sind Versicherungsgesell-
schaften nicht an uns beteiligt.

Art der Zusammenarbeit

Die Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers ist die Vermittlung des vom
Versicherungsnehmers gewünschten Versicherungsschutzes mit der damit
verbundenen Beratung.
Wir berücksichtigen - soweit im Einzelfall nicht anders abgesprochen - eine
hinreichende Anzahl von Versicherungsunternehmen um ein geeignetes
Produkt empfehlen zu können.

Um Ihnen eine höchstmögliche Flexibilität einzuräumen, empfehlen wir Jahres-
verträge mit Verlängerungsklausel. Hierdurch können Sie relativ kurzfristig auf
Änderungen im Markt, der Risikoabdeckung und -einschätzung reagieren.

Wir nutzen die Dienstleistung der VEMA e.G., einen genossenschaftlichen
Zusammenschluss von 400 bundesweit tätigen Versicherungsmaklern. Die
Mitglieder der VEMA e.G. und dessen Dienstleistungsangebot zeichnet sich
durch eine sehr hohe Qualität aus.

Wünschen Sie eine Beratung über sämtliche gewerblichen und privaten
Risiken können Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung, insbesondere in
der Schadenabwicklung verlassen. Dabei werden wir gerne auch bestehende
Verträge mit berücksichtigen.

Soweit von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch nach Vertragsabschluss Ihre
Interessen bei der Abwicklung von Schadensfällen und Vertragsänderungen
wahr und prüfen zu bestehenden Verträgen Alternativen.

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag

Da Versicherungsmakler nicht für ein Versicherungsunternehmen tätig werden,
erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Makler-
vollmacht
. Hierin wird auch geregelt, dass der Versicherungsmakler bevollmächtigt
wird den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden
zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen.

Viele Versicherer unterbreiten – insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken -
Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Inter-
essenten, sowie alle risikorelevanten Informationen (insbesondere Vorschäden
und Vorerkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz etc.) auf-
gibt. Informationen zu diesem Thema enthält unsere Datenschutzerklärung.

Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklervertrag beschrieben.

Für uns ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb
können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung einer
besonderen Kündigungsfristen widerrufen werden.

Download --> Maklervertrag und -vollmacht, Datenschutzerklärung (PDF)

Qualitätsmanagement

Wir nehmen die Qualität unserer Dienstleistung sehr ernst. Unser Unternehmen
ist im Rahmen der Verbundzertifzierung der VEMA e.G. gemäß DIN EN ISO
9001:2000 (VEMA-Zert) zertifiziert.

Wesentlicher Bestandteil der Verbundzertifizierung sind die Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen, die Regelung zu Aufzeichnungen und die kontinuierliche Verbesser-
ung unserer Beratungsleistung.

Sollten Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sein oder Verbesserungs-
vorschläge haben, sprechen Sie uns bitte konkret an. Wir sind Ihnen für jeden Hin-
weis, welcher zur Verbesserung unserer Dienstleistungsqualität beiträgt dankbar.

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können
und der Versicherer im Leistungsfall die vertragliche Leistung erbringt sind wir auf
Ihre Mitwirkung angewiesen. Hierzu zählt insbesondere

  • die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des
    Vertrages (insbesondere Vorschäden und Vorerkrankungen, korrekte Ver-
    sicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände)

  • die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geänderten Bedarf nach Ver-
    tragsabschluss, (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicher-
    ungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechen
    anpassen können.

  • Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und im
    vertretbaren Maße zur Schadensminderung beitragen

Es freut uns sehr, für Sie tätig werden zu dürfen.

 

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