| Anschrift Versicherungsnehmer
HINWEISE:
Vermeiden Sie bitte jede Verhandlung mit dem Geschädigten über seinen Anspruch. Sie dürfen einen Anspruch weder anerkennen noch befriedigen, bevor Sie nicht vom Versicherer dazu angewiesen sind. Eingehende Schriftstücke (insbesondere Anspruchschreiben, Schadenbelege, Klagen, Mahnbescheide, Anträge auf Prozesskostenhilfe und dgl.) sind sofort in Urschrift dem Versicherer einzureichen. Erheben Sie gegen Mahnbescheide sofort Widerspruch und legen Sie gegen Vollstreckungsmaßnahmen Einspruch ein.
Beachten Sie bitte grundsätzlich dass jeder Versicherungsfall unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen ist. Erhebt der Geschädigte Ansprüche, sind Sie verpflichtet, dies innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden.
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Erreichbarkeit:
Schadendatum:
Schilderung des Schadenereignisses:
1. Geschädigte/r:
2. Geschädigte/r:
Schadenverursacher:
Ihre Beurteilung:
Zeugen
Namen und Anschrift
Polizeilich aufgenommen
Sachschaden:
des/der
Geschädigten
Personenschaden:
des/der
Geschädigten
Ansprüche
des/der
Geschädigten
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