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Berufshaftpflicht Lehrer/Trainer
Berufs-Haftpflichtversicherung für freie/selbstständige Lehrer an privaten Sportschulen für die Tätigkeit als , Ski-, Snowboard-, Segel-, Windsurf-, Kitesurf-Lehrer und als Nordic-Walking-, Bike-, Inlineskate- und Fitnesstrainer sowie für die Tätigkeit in Vereinen udgl.
Wichtige Informationen:
Lehrer/Trainer, die in
Wassersport-/Wintersport-Schulen oder Outdoor-Betrieben
tätig sind, welche über SüdwestRing
haftpflichtversichert sind, benötigen für Ihre
Tätigkeit für diese Schule keine eigene
Berufshaftpflichtversicherung. Die persönliche
Berufshaftpflicht aller freien Mitarbeiter ist
in der SüdwestRing Schulhaftpflicht immer
mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass
die Schule Sie als Mitarbeiter bei SüdwestRing
angemeldet hat. Sollten Sie darüber hinaus in
anderen Betrieben oder Vereinen tätig sein, wo
Sie nicht versichert sind, empfehlen wir unsere
Berufshaftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Ein Bonus für Sie:
Wenn Sie sich für die
Berufshaftpflichtversicherung von SüdwestRing
entscheiden, bieten wir Ihnen die folgende
Absicherung beitragsfrei an:
--> inklusive privater Familienhaftpflicht
--> inklusive private Windsurf- und Kitesurf-Haftpflicht
Mitglieder der Verbände VDWS und VDS erhalten einen Sondernachlass in Höhe von 25 % auf den zu zahlenden Jahresbeitrag.
Konditionen:
- Voraussetzung: deutscher Wohnsitz bzw. Adresse
- Deckungssumme: 5 Mio. € pauschal für Personen-/Sachschäden
- Jahresbeitrag: 102,70 € inkl. Versicherungssteuer
Ab wann wird die freiberufliche
Lehrertätigkeit zur Schule/Betrieb:
Kein Versicherungsschutz besteht in der oben
genannten Berufshaftpflichtversicherung für eine
Schule bzw. einen Betrieb. Der
Versicherungsschutz gilt nur für einen freien
Lehrer/Freelancer, welcher für fremde Schulen
tätig ist. Sobald zum Beispiel einer der
nachstehenden Merkmale/Risiken vorliegen, muss
die LEHRER-Haftpflicht in eine SCHUL-Haftpflicht
umgestellt werden:
- Sie haben eigene, gemietete, gepachtete oder zum Gebrauch überlassene Grundstücke / Strandabschnitte / Gebäude. In der Berufs-Haftpflichtversicherung gilt keine Grundstückshaftpflicht mitversichert.
- Sie schulen mit mehr als 5 eigenen Kitesurf- oder Windsurfgeräten oder Sie schulen mit eigenen Booten. Hierfür wird eine Haftpflicht für den gewerblichen Betrieb dieser Geräte/Fahrzeuge benötigt.
- Sie haben angestellte und / oder freie Mitarbeiter.
- Sie veranstalten Reisen und / oder Segeltörns.
--> Sofern Sie ein Angebot für eine Schulhaftpflichtversicherung benötigen, halten wir weitere Informationen und eine Checkliste für Angebotsanfragen für Sie bereit.
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