Home » Über uns » Pflichtangaben
- Information über unser Haus
- Pflichtangaben §11 der VersVermV
- Auswahlkriterien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen
- Versicherungsvermittlung
- Arten der Zusammenarbeit
- Maklerauftrag, Maklervollmacht und Datenschutz
- Qualitätsmanagement
- Mitwirkungspflichten
Versicherungsmakler GmbH
Unsere Dienstleistung wird von unserer langjährigen freiberuflichen, mittelständischen, gewerblichen und privaten Kundschaft sehr geschätzt. Hohe Fachkompetenz, gegenseitiges Vertrauen, Termintreue und Verlässlichkeit sind die Eckpfeiler unserer Tätigkeit. Neue Mandanten gewinnen wir regelmäßig aus Empfehlungen unserer zufriedenen Kundschaft.
Pflichtangaben nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung
Wir sind als Versicherungsmakler tätig.
Wir sind seit dem 10.09.2007 bei der Registerstelle Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, 88250 Weingarten unter der Nr. D-44LH-GJCAQ-36 eingetragen. Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0180-500-585-0, www.vermittlergegister.info
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de bzw. Ombudsmann , 10117 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Es bestehen keine Beteiligungen von Versicherungsunternehmen von mehr als 10 Prozent an unserer Gesellschaft. Auch hält unser Unternehmen keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an einem Versicherungsunternehmen.
Auswahlkriterien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen
Über 100 Versicherungsgesellschaften alleine in Deutschland bieten zehntausende von Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung an. Betrachtet man zusätzlich den europäischen Markt, werden hieraus hunderttausende von Produkten und Tarifen. Darüber hinaus bieten Versicherer einzelnen Versicherungsvermittlern exklusive Konditionen an.
Unser Haus arbeitet – soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder mitgeteilt wurde – auf der Grundlage der nachstehenden Auswahlkriterien mit über 80 Versicherungsunternehmen zusammen:
- der Versicherer ist in Deutschland zugelassen und unterliegt der nationalen Finanzaufsicht durch das BaFin
- der Versicherer stellt auf den Bedarf von Versicherungsmakler abgestimmte Informationen, Arbeitsmittel, Geschäftsabläufe und Ansprechpartner zur Verfügung
- der Versicherer vergütet die übliche Courtage für die Vermittlung von Versicherungsverträgen
Unabhängige Versicherungsvermittlung
In Deutschland hat der Abschluss von Versicherungen über Versicherungsvermittler einen hohen Stellenwert. Hierbei wird zwischen Agenten, welche eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften vertreten und den Versicherungsmaklern, welche im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden und dessen Interessen vertreten, unterschieden.
Wir sind ausschließlich als Versicherungsmakler tätig. Wir halten keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften, auch sind Versicherungsgesellschaften nicht an uns beteiligt.
Arten der Zusammenarbeit
Die Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers ist die Vermittlung des vom Versicherungsnehmers gewünschten Versicherungsschutzes mit der damit verbundenen Beratung. Wir berücksichtigen - soweit im Einzelfall nicht anders abgesprochen - eine hinreichende Anzahl von Versicherungsunternehmen um ein geeignetes Produkt empfehlen zu können.
Um Ihnen eine höchstmögliche Flexibilität einzuräumen, empfehlen wir Jahresverträge mit Verlängerungsklausel. Hierdurch können Sie relativ kurzfristig auf änderungen im Markt, der Risikoabdeckung und -einschätzung reagieren.
Wir nutzen die Dienstleistung der VEMA e.G., einen genossenschaftlichen Zusammenschluss von 400 bundesweit tätigen Versicherungsmaklern. Die Mitglieder der VEMA e.G. und dessen Dienstleistungsangebot zeichnet sich durch eine sehr hohe Qualität aus.
Wünschen Sie eine Beratung über sämtliche gewerblichen und privaten Risiken können Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung, insbesondere in der Schadenabwicklung verlassen. Dabei werden wir gerne auch bestehende Verträge mit berücksichtigen.
Soweit von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch nach Vertragsabschluss Ihre Interessen bei der Abwicklung von Schadensfällen und Vertragsänderungen wahr und prüfen zu bestehenden Verträgen Alternativen.
Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
Da Versicherungsmakler nicht für ein Versicherungsunternehmen tätig werden, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Maklervollmacht. Hierin wird auch geregelt, dass der Versicherungsmakler bevollmächtigt wird den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen.
Viele Versicherer unterbreiten – insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken - Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten, sowie alle risikorelevanten Informationen (insbesondere Vorschäden und Vorerkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz etc.) aufgibt. Informationen zu diesem Thema enthält unsere Datenschutzerklärung.
Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklervertrag beschrieben.
Für uns ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung einer besonderen Kündigungsfristen widerrufen werden.
Download --> Maklervertrag und -vollmacht, Datenschutzerklärung (PDF)
Qualitätsmanagement
Wir nehmen die Qualität unserer Dienstleistung sehr ernst. Unser Unternehmen ist im Rahmen der Verbundzertifzierung der VEMA e.G. gemäß DIN EN ISO 9001:2000 (VEMA-Zert) zertifiziert.
Wesentlicher Bestandteil der Verbundzertifizierung sind die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, die Regelung zu Aufzeichnungen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Beratungsleistung.
Sollten Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sein oder Verbesserungsvorschläge haben, sprechen Sie uns bitte konkret an. Wir sind Ihnen für jeden Hinweis, welcher zur Verbesserung unserer Dienst- leistungsqualität beiträgt dankbar.
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Leistungsfall die vertragliche Leistung erbringt sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Hierzu zählt insbesondere
- die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und Vorerkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände)
- die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geänderten Bedarf nach Vertragsabschluss, (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechen anpassen können.
- Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und im vertretbaren Maße zur Schadensminderung beitragen

